Stellenausschreibung W 111/2023
Die Universität Rostock bietet Ihnen eine vielfältige, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einer traditionsbewussten, aber dennoch innovativen, modernen und familienfreundlichen Hochschule in einer lebendigen Stadt am Meer.
An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Institut für Physik, Arbeitsgruppe Quantenoptik makroskopischer Systeme (Prof. Dr. Stefan Scheel) besetzen wir vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen zum nachstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 3 Jahren die folgende Stelle:
Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d)
EG 13 TV-L, Vollzeitbeschäftigung, 40 Stunden/Woche, befristet, Qualifizierungsstelle
Aufgabengebiet
- Forschen auf dem Gebiet der Theoretischen Quantenoptik und Quanteninformationsverarbeitung mit dem Ziel der wissenschaftlichen Qualifizierung (Habilitation)
- Entwickeln von Boson sampling-Anwendungen in integrierten photonischen Wellenleitern
- Entwickeln von Methoden des quantum machine learning über Boson sampling
- Entwickeln von Quantenalgorithmen für integrierte photonische Wellenleitersysteme
- enge Kollaboration mit experimentellen Gruppen, Unterstützen bei der Datenauswertung etc.
- wissenschaftliche Lehre im Umfang von 4 SWS auf dem Gebiet der Theoretischen Physik
- Publizieren von Forschungsergebnissen
Einstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom/ Master oder vergleichbarer Abschluss) in Physik mit möglichst sehr gutem Ergebnis
- Promotion in Theoretischer Physik, Quanteninformation oder einer verwandten Disziplin
- sehr gute Kenntnisse der theoretischen Quantenoptik und Quanteninformationsverarbeitung
- Erfahrung mit integrierter Photonik und des Boson samplings sind erwünscht
- Bereitschaft zur Arbeit in einem interdisziplinären Team
- sichere Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift
- Bereitschaft, ernsthaft und engagiert an einem Vorhaben der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung zu arbeiten
Wir bieten
- Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beim Arbeitgeber Land Mecklenburg-Vorpommern, dieses vertreten durch die Universität Rostock
- Vergütung mit Entgeltgruppe 13 bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen
- eine individuelle Zuordnung der tariflichen Erfahrungsstufe unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Berufserfahrung
- 30 Tage Jahresurlaub und Jahressonderzahlung; zusätzliche Altersvorsorge (VBL)
- flexible Arbeitszeitgestaltung
- vielfältige Angebote für die Gesundheitsförderung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bspw. durch unser Familienbüro oder unser Gesundheitsmanagement URgesund
- Vielzahl an Weiterbildungsmöglichkeiten, u.a. Sprachkurse, IT-Kurse, Seminare zur beruflichen Weiterentwicklung
- Teilnahmemöglichkeit am vielfältigen Angebot des Hochschulsports
Wir als Arbeitgeber
Chancengleichheit ist uns wichtig. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen sind uns willkommen. Wir streben eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bestärken deshalb einschlägig qualifizierte Frauen sich zu bewerben. Bewerbungen von Menschen anderer Nationalitäten oder mit Migrationshintergrund begrüßen wir.
Formale Hinweise
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 2 (1) WissZeitVG.
Auf Wunsch kann der Personalrat zum Auswahlverfahren hinzugezogen werden. Bitte legen Sie dazu Ihren Bewerbungsunterlagen einen formlosen Antrag bei.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit vollständigen, aussagekräftigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Abschlusszeugnis mit Angabe der Abschlussnote) bis spätestens 31.10.2023. Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die über unser Bewerbungsportal eingehen und alle geforderten Unterlagen enthalten.
Bewerbungs- und Fahrkosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung: